Allgemeine Informationen / Vorstellung des Unternehmens
Dr. Hesse besteht seit 1890 zunächst am Standort Dresden-Heidenau und nach dem 2. Weltkrieg ausschließlich in Bielefeld. Wir entwickeln, produzieren und vertreiben mit rund 70 Mitarbeitern galvanotechnische Chemikalien zur Oberflächenveredelung von Metallen und Kunststoffen. Aufgrund der wie bisher gelagerten Gefahrstoffe, unterliegt der Betrieb Dr. Hesse GmbH & Cie. KG der „unteren Klasse“ der Störfallverordnung und damit den Grundpflichten. Zu diesen Pflichten gehört unter anderem die Information gemäß § 8a der Störfallverordnung.
Wie wird produziert?
Die Produktionsanlagen bestehen zu einem Großteil aus Mischbehältern von 600 - 6.000 L, in denen die Einsatzstoffe in vorgegebenen Konzentrationen gemischt werden. Die Produkte werden als wässrige Lösungen oder als feste Salzmischungen hergestellt. In einem gesonderten Produktionsteil werden chemische Umsetzungen hergestellt, die z. B. als Glanzzusätze in den Produkten eingesetzt werden. Die Anlagengröße beträgt 200 und 400L. Dieser Produktionsteil unterliegt besonderen Sicherheitspflichten. Wir haben am Standort Werningshof 14 seit über 50 Jahren Erfahrung mit dem Betrieb dieser Anlagen und im Umgang mit den darin befindlichen Produkten. Es ist zu keinem Zeitpunkt zu schädlichen bzw. gefährlichen Störungen gekommen.
Stoffe und Gefährlichkeitsmerkmale:
Zur Herstellung unserer Produkte werden eine ganze Reihe Rohstoffe eingesetzt. Sie sind in unterschiedliche Gefahrenkategorien eingestuft.
Nachstehend sind die gefährlichsten und mengenmäßig bedeutsamsten Stoffe aufgeführt: Natriumcyanid, Chromsäure, Epichlorhydrin und Methanol. Wesentliche störfallrelevante Einstufungen der Stoffe sind die teils sehr giftige bzw. giftige und teils leichtentzündliche bzw. brandfördernde Wirkung dieser Stoffe. Eine weitere störfallrelevante Eigenschaft ist die z.T. umweltgefährdende Eigenschaft der hier gelagerten Stoffe.
Regelmäßige Unterweisungen der Mitarbeiter sowie eine mit den Behörden und den Notfall- und Rettungdiensten abgestimmte Notfallplanung dienen zum Schutz vor gefährlichen Auswirkungen bei einem Störfall.
Die Notfallplanung setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:
Neben den organisatorischen Maßnahmen werden eine Reihe technischer Vorkehrungen zur Verminderung der Auswirkungen getroffen:
Trotz der hohen Sicherheitsstandards können wir jedoch Störfälle nicht völlig ausschließen.
Was ist ein Störfall?
Nach der Störfallverordnung bezeichnet man einen Störfall als eine Störung des bestimmungsgemäßen Betriebes, bei der ein gefährlicher Stoff durch größere Emissionen, Brände oder Explosionen eine ernste Gefahr hervorruft.
„Ernste Gefahr“ heißt dabei: Gesundheitliche Beeinträchtigung, Lebensgefahr, Gefahr oder Schädigung von Tieren, Natur oder Sachgütern.
Mögliche Auswirkungen von Störfällen
Gefährdungsarten | Mögliche Auswirkungen |
---|---|
Brand | · Ausbreitung von Brandgasen |
Explosion | · Trümmerwurf · Druckwellen |
Freisetzung gefährlicher Stoffe | · Ausbreitung von gefährlichen Gasen, Dämpfen oder Stäuben · Verunreinigung von Boden und Pflanzen · Verunreinigung von Gewässern |
Meldungen, Anfragen und Zuständigkeiten
Die sich aus der Störfallverordnung ergebende Meldepflicht (Anzeige) nach § 7 der Störfallverordnung bei der zuständigen Bezirksregierung Detmold ist erfüllt.
Ansprechpartner für Produktion und Lager ist der Produktionsleiter, Herr Alexander Wolf (Dipl.-Ing. Chemie).
Weitere Ansprechpartner sind der chemische Leiter, Herr Dr. Malte Standera (Diplom-Chemiker) und unsere Umweltbeauftragte, Frau Christa Walter (Dipl.-Ing. Chemie).
Bei Eintritt eines Störfalles wird unverzüglich die zuständige Behörde, die Feuerwehr, informiert. Diese sorgt wiederum dafür, dass alle erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um die Nachbarschaft zu warnen.
Die örtliche Feuerwehr ist für die allgemeine Gefahrenabwehr zuständig. Bitte leisten Sie allen Anordnungen von Notfall- oder Rettungsdiensten Folge.
Diese Information wurde in Abstimmung mit der Fachdienststelle der örtlichen Feuerwehr und der Bezirksregierung Detmold erstellt.
Das Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Absatz 2 der 12. BImSchV fand am 05.04.2022 statt. Die letzte Umweltinspektion fand am 09.09.2020 statt: Weitere Informationen erhalten Sie bei der
Bezirksregierung Detmold
Dezernat 53
Leopoldstraße 15.
Tel. 05231 / 71 53 86 oder 0521 / 71 - 0
Notfallhinweise
Zu Ihrer eigenen Sicherheit beachten Sie bitte die nachfolgenden Sicherheitsregeln und Verhaltungsgrundsätze.
Wie werde ich informiert?
Wie erkenne ich die Gefahr?
Was muss ich zuerst tun?
Was kann ich noch tun?
Achtung!
Stand Juli 2017 - letzte Änderung 26.04.2021