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IMPRESSUM
Unsere Produkte schaffen Zukunft

Informationen für unsere Kunden zum Thema REACH

Die europäische REACH-Verordnung ist 2007 in Kraft getreten. Sie hat zum Ziel, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sicherzustellen. Wir nehmen uns dieser Verantwortung als Hersteller von Chemikalien für die Oberflächentechnik - auch ohne gesetzliche Verpflichtung - an.

Unsere Entwicklungsarbeit ist darauf ausgerichtet, innovative Produkte bereitzustellen, die den Ansprüchen des Marktes gerecht werden. Dabei steht die Substitution risikobehafteter durch umweltfreundliche Stoffe im Vordergrund.

Mit der REACH-Verordnung wurden neue Regularien im Umgang mit Chemikalien eingeführt. Wesentliche Anforderungen hieraus haben wir nachstehend für Sie aufgeführt.

Registrierung - Identifizierte Verwendungen
Alle REACH-relevanten Stoffe in unseren Produkten sind durch uns bzw. durch unsere Lieferanten, soweit erforderlich, registriert. Unsere Einkaufsbedingungen fordern, dass eine Registrierung der bezogenen Stoffe, soweit erforderlich, vorliegt.

Die „identifizierten Verwendungen“ der eingesetzten Stoffe haben wir unseren Lieferanten mitgeteilt, damit sie in den Registrierungsprozess mit einfließen. Damit werden die identifizierten Verwendungen aus Sicht unserer Kunden (Beschichter) und aus unserer Sicht (Formulierer) weitergegeben.

Die „identifizierten Verwendungen“ finden Sie hier.

Sicherheitsdatenblatt - SVHC - Zulassung
Die Sicherheitsdatenblätter für unsere Produkte sind REACH-konform. Die Registrierungsnummern werden im Sicherheitsdatenblatt eingepflegt, sobald sie uns von unseren Lieferanten mitgeteilt werden.

Stoffe in unseren Zubereitungen, die in der Kandidatenliste bzw. in Anhang XIV aufgeführt sind (SVHC-Stoffe) und die die gesetzlich festgelegte Konzentrationsschwelle überschreiten, werden in Kapitel 3 „Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen“ genannt.

Aktiv begleitet Dr. Hesse über den Verband ZVO die REACH-Prozesse. Im besonderen Focus dabei ist der Prozess zur Aufnahme von Stoffen aus der Galvanotechnik in den Anhang XIV der REACH-Verordnung (Zulassungsverfahren).

So sind wir auch in Zukunft ein zuverlässiger Partner für Sie.